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Für HR-Abteilungen, die auch mit Interim-Führungskräften arbeiten, ist die Einführung des 611a BGB zu einer echten Herausforderung geworden. Der Vorwurf der Scheinselbstständigkeit ist nie weit. Doch Atreus hat eine rechtsichere Lösung für das Dilemma gefunden: Das Managementüberlassungsmodell.Das Atreus MÜ-Modell bietet beides: die gewohnte maximale Flexibilität, die der Interim Manager für seine Arbeit benötigt – bei dennoch voller Integration in die Weisungskette.
Wann kommt das MÜ-Modell zum Einsatz?
Ein Interim Manager übernimmt eine Linienfunktion. Er ist in die betriebliche Organisation eingebunden – z.B. über die Teilnahme an Regelmeetings. Damit ist der Interim Manager auch Teil der Weisungskette, d.h. er erteilt und erhält Weisungen. Der Interim Manager übernimmt also eine Regelaufgabe, die vor ihm und nach ihm in der Regel von festangestellten Managern wahrgenommen wird.Hier könnte der Vorwurf erhoben werden, dass ein scheinselbstständiges Vertragsverhältnis vorliegt. In einem solchen Falle verwendet Atreus das Vertragsmodell Managementüberlassung. Das bedeutet, eine rechtsichere Überlassung des bei Atreus angestellten Managers an den Kunden nach dem Arbeitsüberlassungsgesetz (AÜG).
Atreus Managementüberlassungsmodell: Flexibilität und Rechtssicherheit
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Atreus ist als Hidden Champion des Beratungsmarktes in der neu geschaffenen Kategorie „Interim Management“ ausgezeichnet worden.
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